Für eine fixe Reservierung ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen ab Beantwortung der Buchungsanfrage zu leisten. Die restlichen 70 % sind 30 Tage vor Anreise fällig. Sollte der Betrag nicht rechtzeitig überwiesen werden, wird die Reservierung storniert und die Anzahlung vom Vermieter einbehalten.
Bei einer kurzfristigen Buchung ist der Gesamtpreis sofort fällig und zu überweisen.
Stornierungen sind bis 30 Tage vor Anreise möglich und kostenlos.
Sollte es aus Gründen vorsätzlich herbeigeführter Feuersbrunst, höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Ereignisse unmöglich werden, die jeweilige Unterkunft zu beziehen, so behält sich der Vermieter das Recht auf Stornierung vor.
Der Begriff „Vermieter“ definiert eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
Der Begriff „Gast“ definiert eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner und Mieter. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc.).
Der Begriff „Mieter“ definiert eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes und umfasst den Mieter und alle seine Mitreisenden gleichermaßen, die in den jeweiligen Unterkünften vom Vermieter beherbergt werden.
Der Begriff „Beherbergungsvertrag“ definiert den zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossenen Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
Der Mieter hat das Recht, so der Vermieter keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Wird ein Mobile-Home erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. Die gemieteten Räume sind durch den Mieter am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr freizumachen. Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht verlassen werden.
Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages zwischen dem Vermieter einerseits und dem Mieter andererseits erwirbt der Mieter das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Ferienresorts, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Mieter hat seine Rechte gemäß allfälliger Badeordnung und Sicherheitsvorschriften auszuüben und hält sich zudem an die vom Vermieter gewünschten Vorschriften, den aktuellen Drucksorten und Hinweisen entsprechend.
Während etwaiger anfallender Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die zwingend durchgeführt werden müssen, ist der Vermieter unter Vorankündigung berechtigt, die gemieteten Räumlichkeiten aufzusuchen. Der Mieter ist aus diesem Grund nicht berechtigt, Mietminderung vom Vermieter zu verlangen. Es ist trotz sorgfältiger Bemühungen zu keiner Zeit garantiert, dass a) alle für den Mieter angebotenen Ausstattungsmerkmale, wie z.B. Küchenausstattung oder Whirlpool einwandfrei funktionieren; b) der Pool sowie der Kinderspielplatz ständig benützt werden können und c) die Wasser- und Elektrizitätsversorgung durchwegs gewährleistet ist. Der Mieter ist aus diesen Gründen nicht berechtigt, Mietminderung vom Vermieter zu verlangen.
Eine Rückvergütung oder Minderung an den Mieter für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist vom Vermieter ausgeschlossen.
Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für jeden Schaden, den er oder sein Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Mieters Leistungen des Vermieters entgegennehmen, verursachen.
Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. Sonderleistungen des Vermieters, die nicht im Entgelt inbegriffen sind, sind vom Mieter gesondert zu bezahlen.
Der Vermieter haftet nicht für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter mittelbar oder unmittelbar durch höhere Gewalt entstehen.
Der Mieter verpflichtet sich, das abgestellte Fahrzeug ordnungsgemäß zu sichern und abzuschließen. Allfällige Beschädigungen an anderen Fahrzeugen durch den Mieter sind unverzüglich dem Vermieter zu melden, ebenso festgestellte Schäden am eigenen Fahrzeug. Das Fahrzeug ist innerhalb der dafür gekennzeichneten Einstellflächen so abzustellen, dass Dritte weder behindert noch anderweitig gewidmete Einstellflächen unberechtigt benützt werden, wie z.B. Zufahrtswege zu den Mobile-Homes innerhalb des jeweiligen Resorts, Behindertenparkplätze, sonstige reservierte Einstellflächen, etc.
Obgleich der Mieter ein Konsument oder ein Unternehmer ist, wird die Haftung des Vermieters für leichte und grobe Fahrlässigkeit zur Gänze ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Mieter die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses. Schäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen (jegliche Schäden) sowie grobe Verschmutzungen sind jedenfalls vom Mieter zu ersetzen und werden vom Vermieter in Rechnung gestellt. Der Vermieter hat gegenüber dem Mieter insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche: a) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, andernfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände; b) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese verunreinigt oder beschädigt wurden; c) Miete zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Renovierung, Räumung o.ä.; d) allfällige sonstige Schäden, die dem Vermieter entstehen.
Tiere sind in den Unterkünften nicht gestattet. Der Mieter, der dennoch ein Tier mitnimmt, hat damit zu rechnen, dass dieser die Unterkunft nicht beziehen darf, das Vorliegen eines Stornierungsgrundes damit ausgeschlossen ist und dieser zur Tragung sämtlicher anfallender Kosten verpflichtet ist. Das Tier ist währenddessen ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Der Mieter, der widerrechtlich ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Vermieters zu erbringen. Der Mieter bzw. sein Versicherer haften dem Vermieter gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere verursachen. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Vermieters, die der Vermieter gegenüber Dritten zu erbringen hat.
Kann der Mieter am Tag der Abreise das Mobile-Home nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser oder aktuell geltende Quarantäne-Maßnahmen etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Mieter die angebotenen Leistungen infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Vermieter ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht. In diesem Fall behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mieter in eine andere Unterkunft zu quartieren.
Reist der Mieter vorzeitig ab, so ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Vermieter wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn das Mobile-Home im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit aufgrund der Stornierung des Mieters an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Mieter.
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Mieter a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten dem Vermieter, den übrigen Gästen des Ferienresorts oder Dritten gegenüber das Zusammenleben erheblich erschwert oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; b) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Vermieter den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermieter von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Mieters gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen.
Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter nicht berechtigt, Anspruch auf Schadenersatz bei Reisemängel für entgangene Urlaubsfreude (z.B. im Falle von Naturkatastrophen, bei Flugausfall, nach einem Verkehrsunfall, bei Doppelbelegung wegen eines Systemfehlers oder bei genereller Unzufriedenheit mit der Unterkunft, der Lage oder der Ausstattung) zu verlangen.
Das Mitbringen und Verwenden / Konsumieren folgender Gegenstände und Substanzen ist unzulässig und verboten: Pyrotechnik und Sprengstoff, Waffen jeglicher Art, gefährliche Chemikalien, illegale Suchtmittel.
Selbst gelegtes Feuer innerhalb der jeweiligen Ferienresorts ist strengstens untersagt (z.B. Lagerfeuer, Feuerschalen usw.).
Personenbezogene Daten, die der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung des Vertrages bekannt gibt: Art. 6 (1) EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“). Die Verarbeitung der Daten zwecks Marketing erfolgt auf Basis von Art. 6 (1) a DSGVO (Einwilligung). Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert, darüber hinaus solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, Rechtsansprüche aus der Vertragsbeziehung geltend gemacht werden können oder sonstige berechtigte Gründe eine weitere Speicherung rechtfertigen. Die Einwilligung zur Zusendung von Post, E-Mails, SMS und Kontaktaufnahme per Telefon kann jederzeit schriftlich (per Email: office@frudinger.at) widerrufen werden. Dies berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf. Weiters hat der Vertragspartner jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden Daten, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie Einbringung einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Die ausführlichen, rechtsgültigen Datenschutzbestimmungen sind für den Vertragspartner jederzeit abrufbar.
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die jeweilige Unterkunft gelegen ist. Das zwischen dem Vermieter einerseits und dem Mieter andererseits abgeschlossene Vertragsverhältnis unterliegt kroatischem innerstaatlichem Recht, soweit nicht Kollisionsnormen anderes bestimmen. In der Republik Kroatien ist für das Internationale Privatrecht das am 29. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz über das Internationale Privatrecht (Zakon o međunarodnom privnom pravu) (NN (Narodne Novine – Amtsblatt der Republik Kroatien) Nr. 101/17) maßgebend. Das Gesetz über das Internationale Privatrecht behandelt privatrechtliche Beziehungen mit Auslandsbezug, die Zuständigkeit kroatischer Gerichte und anderer Behörden hinsichtlich dieser privatrechtlichen Beziehungen mit Auslandsbezug und die einschlägigen Verfahrensvorschriften sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen. Das Gesetz über das Internationale Privatrecht findet auf privatrechtliche Beziehungen mit Auslandsbezug Anwendung, sofern diese nicht bereits durch verbindliche Rechtsinstrumente der Europäischen Union, in Kroatien geltende internationale Verträge und in Kroatien geltende andere Gesetze geregelt sind.
Stand: Jänner 2024
Deine Gastgeber Irene & Dominik Frudinger freuen sich auf Deinen Besuch.
Erlebe unvergessliche Ferien in unseren luxuriösen Mobile-Homes an der malerischen Adriaküste Kroatiens.
Übersicht
© Premium Holidays j.d.o.o. | Website: VISIONARY Consulting